BAVARIA-Brandschutz Donzelmann
Alle Beiträge

Wie viele Feuerlöscher braucht mein Betrieb?

Die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 legt fest, wie viele Löscher wohin gehören. Die Grundregeln, verständlich erklärt.

Techniker dokumentiert einen Feuerlöscher mit dem Tablet

Kaum eine Frage hören wir öfter. Die Antwort steht in der Arbeitsstättenregel ASR A2.2, und sie wird nicht in der Anzahl der Geräte gerechnet, sondern in sogenannten Löschmitteleinheiten. Wie viele davon ein Löscher liefert, hängt von seinem Löschvermögen ab, das auf dem Etikett steht.

Die Grundregeln der ASR A2.2

  • Maßstab ist die Grundfläche: Bis 50 m² sind mindestens 6 Löschmitteleinheiten gefordert, bis 100 m² sind es 9, bis 200 m² sind es 12. Danach wächst der Bedarf mit der Fläche weiter.
  • Kurze Wege: Von jedem Arbeitsplatz aus soll ein Feuerlöscher nach höchstens 20 Metern Laufweg erreichbar sein.
  • Gut sichtbar und griffbereit: Löscher gehören gekennzeichnet an feste Standorte, nicht hinter Kartons im Lager.
  • Erhöhte Brandgefährdung, etwa in Werkstätten, Küchen oder Lagern mit brennbaren Stoffen, verlangt zusätzliche Maßnahmen über die Grundausstattung hinaus.

Einmal richtig planen statt raten

Auf dem Papier klingt die Rechnung einfach, in echten Gebäuden mit mehreren Etagen, Brandklassen und Nutzungen wird sie schnell unübersichtlich. Wir gehen mit Ihnen durch den Betrieb, rechnen den Bedarf aus und legen Geräte und Standorte fest. So erfüllen Sie die Vorgaben nachweisbar und zahlen nicht für Löscher, die Sie gar nicht brauchen.

Fragen zu Ihrem Betrieb? Wir beraten Sie gerne.